Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Ing.-Büro Dietrich
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schallschutznachweise

Schallschutznachweise garantieren, dass die Grenzwerte für den Mindestschallschutz bzw. erhöhten Schallschutz eingehalten werden. Hierbei wird zwischen dem Schutz vor Außenlärm, dem Trittschallschutz und der Schallabsorption von Bauteilen für einen schutzbedürftigen Raum unterschieden.

 

Der Schutz vor Außenlärm nimmt hierbei den höchsten Stellenwert ein. Grundlage der Berechnung ist die Ermittlung des Außenlärmpegels nach DIN 4109. Diese Berechnung orientiert sich hauptsächlich an der Straßenverkehrsbelastung. Bei besonderen Gegebenheiten, beispielsweise Schienenverkehr, ampelbestückten Kreuzungen, Flugzeuglärm oder sonstigen Lärmemmissionen, können höhere Ansprüche an den Schallschutz bestehen. Darüber hinaus gibt es in einigen Kommunen, vor allem in Ballungszentren, feste Vorgaben der Baubehörde, die zu beachten sind.

 

Die Berechnung des Luft- bzw. Trittschallschutzes ist hauptsächlich für Mehrfamillien-, Reihen- und Doppelhäuser sowie Bürogebäude relevant. Die vorhandenen bewährten Bau-Schalldämm-Maße der Bauteile müssen hierbei größer und die Normtrittschallpegel kleiner als die gesetzliche Vorgabe nach DIN 4109 sein. Je nach Anzahl der Wohneinheiten und Nutzung der schutzbedürftigen Räume variieren hier die Mindest- bzw. Grenzwerte.

 

Für konkrete Anfragen rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Nehmen Sie Kontakt auf
 

Ingenieurbüro Dietrich
Dipl.-Ing. Sandra Dietrich
Haffkamp 2b
22958 Kuddewörde

 

Telefon:

Mobil:
Fax:     
E-Mail:

(04154) 79 49 21

(01522) 91 72 654

(04154) 79 49 37

 

www.ing-buero-dietrich.de